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Fehlbelegungsabgabe

Nutzen

Sie erhalten Unterstützung in der Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Das Seminar dient insbesondere zur Vertiefung der Einkommensberechnung und Klärung von Fragen im gemeinsamen Erfahrungsaustausch.

Inhalt

Erhebung der Fehlbelegungsabgabe nach dem Fehlbelegungsabgabegesetz (FBAG)

  • Wer ist abgabepflichtig?
  • Auskunftspflicht nach § 5 FBAG
  • Befreiungstatbestände nach § 2 Abs. 2 FBAG
  • Einkommensberechnung nach §§ 6 und 7 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG)
  • Berechnung der Höhe der Fehlbelegungsabgabe/Festsetzungszeitpunkt/Leistungszeitraum
  • Festsetzung des Höchstbetrags nach § 7 Abs. 3 FBAG
  • Änderungen / Aufhebungen nach § 8 FBAG
  • Fragen und Erfahrungsaustausch

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von hessischen Behörden, die mit der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe betraut sind

Hinweis

Sie werden gebeten, die einschlägigen Gesetzestexte zur Veranstaltung mitzubringen (Fehlbelegungsabgabegesetz, Höchstbetragsverordnung, §§ 6 und 7 Hessisches Wohnraumfördergesetz, Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabegesetzes).

Standorte und Termine

21
April 2026
Frankfurt am Main

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

FB-40-00-0620-6201

Seminartage

21. April 2026, von 8:30 bis 15:30 Uhr

Dauer

8 UE

Termin

21. April 2026

Veranstaltungsort

Verwaltungsakademie Hessen
Verwaltungsseminar Frankfurt am Main
Kirschbaumweg 12
60489 Frankfurt am Main

Gebühr

EUR 124,00  Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 148,80  Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .